Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

BGB § 1835 Abs. 3; RVG §§ 2, 23 Abs. 3 Satz 1; KostO § 25 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 277

BGH, Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 295 ff.

  1. Kann in einer Betreuungssache ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, weil die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war, bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

  2. Ist in diesem Fall der Verfahrenspfleger damit beauftragt, einen vom Betreuer zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegten Mietvertrag zu überprüfen, bestimmt sich der Geschäftswert für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung nach

Leitsatz des Gerichts

BORA § 20

Unzulässige Werbung auf einer Anwaltsrobe

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2015 - 1 AGH 16/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 478

Das Tragen einer mit dem eigenen Namen und der Internetadresse der Kanzlei bestickten Anwaltsrobe vor Gericht verstößt gegen § 20 BORA.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO § 27 Abs. 1; BORA § 10

Irreführende Werbung mit Standorten

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2015 - 1 AGH 38/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 478 f.

Ein Anwalt ist rechtlich nicht verpflichtet, seine einzelnen Kanzleisitze als „Kanzlei“ oder „Zweigstelle“ kenntlich zu machen.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

FamGKG §§ 38, 42 Abs. 3

Verfahrenswert eines steckengebliebenen Stufenantrags

OLG Hamm, Beschl. v. 24.1.2013 - 11 WF 3/13

Fundstelle: AGS 2013, S. 589 f.

1.

Wird ein Stufenantrag lediglich im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe gestellt, ist für den unbeziffert gebliebenen Leistungsantrag nicht auf den vorgerichtlich begehrten, sondern den realistisch begründeten Zahlungsantrag abzustellen.

2.

Ergeben sich keine genügenden Anhaltspunkte für die Schätzung des unbeziffert gebliebenen Leistungsantrags, so ist der Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG anzusetzen.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

BRAO § 14 II Nr. 8

Zweitberuf als Headhunter

BGH, Urteil vom 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 10/12 = BeckRS 2013, 22856 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 94 f.

Ein Anwalt darf im Zweitberuf die Tätigkeit eines Personalberaterswahrnehmen. Dies gilt selbst dann, wenner mit der Akquise befasst ist.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

Keine Irreführung mit dem Hinweis „Fachanwälte für“

OLG Hamm, Urt. v. 7.5.2013 – 4 U 192/12 = BeckRS 2013, 14748 Fundstelle: NJW-Spezial 2013, S. 670

Anmerkung:
Dem Gericht lag ein anwaltlicher Briefbogen zur Beurteilung vor, in dem in der rechten Randspalte zunächst neun Rechtsanwälte namentlich aufgeführt wurden. Sodann schlossen sich nach einem vergleichsweise großen Absatz nähere Angaben zum Kanzleisitz der Rechtsanwälte unter Angabe von Telefon, Telefax, E-Mail und Homepage an. Nach einem erneuten deutlichen Absatz wurden unter der Voranstellung „Fachanwälte für“ acht Fachanwaltschaften aufgelistet, ohne dass eine Personenzuordnung dieser zu den zuvor genannten Rechtsanwälten erfolgte. Die Aufzählung der Fachanwaltschaften wurde abgeschlossen durch den Hinweis „finden Sie unter www. … .de, der den Verweis auf die Homepage der Anwaltskanzlei darstellte.

Nach Auffassung des OLG wird durch diese Aufzählung der Fachanwaltsqualifikationen nicht der Eindruck hervorgerufen, dass sämtliche der genannten Rechtsanwälte über zumindest eine der aufgeführten Fachanwaltsqualifikationen verfügen oder gar der auf dem Briefbogen unterzeichnende Rechtsanwalt in der jeweiligen Materie des Schreibens über eine Fachanwaltsqualifikation verfüge. Denn die gewählte deutliche absatzweise Darstellung gebe in in sich abgeschlossenen Abschnitten nur Auskunft über die für die Sozietät tätigen Rechtsanwälte und über die Bandbreite der Qualifikation der Sozietät als solche. Es erschließe sich dem Betrachter durch die gewählte Darstellung, dass er die jeweilige Zuordnung der Fachanwaltschaften erst auf der genannten Internetseite finden könne. Er könne bis dahin allenfalls davon ausgehen, dass in der Sozietät jedenfalls Fachanwälte für die aufgeführten Fachgebiete tätig seien. Eine Irreführung liege deshalb nicht vor.

Die BRAK hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem die grundlegenden Fragen zur PartGmbB beantwortet werden.

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

Das Merkblatt fasst die gesetzlichen Regelungen zusammen, die bei der Bildung einer PartGmbB zu beachten sind.

Weiterführende Links:

Der Bundesrat hat am 20.09.2013 beschlossen, zum Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Grund dafür ist, dass es der Bundesrat für erforderlich hält, exorbitante Managergehälter auf andere Weise zu verhindern, als durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme von Vorstandsmitgliedern auf die Hauptversammlung. Damit kann dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht mehr abgeschlossen werden, das VorstKoG fällt dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer.

Weiterführende Links:

In dem Rechtsanwaltsverzeichnis sind alle in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen (Syndikusrechtsanwältinnen) und Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) vermerkt. Zudem sind auch die europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach EuRAG und die ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 206 BRAO befugt sind, sich in Deutschland niederzulassen, aufgeführt. Das Rechtsanwaltsverzeichnis wird täglich aktualisiert und von allen regionalen Rechtsanwaltskammern mit den notwendigen Daten gespeist.

Dieses Rechtsanwaltsverzeichnis beruht auf § 31 Abs. 1 BRAO. Sie können sowohl nach dem Namen, als auch nach dem Kanzleiort, als auch nach der jeweiligen Postleitzahl suchen. Anhand dieser Daten können Sie feststellen, ob der betroffene Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer zugelassen ist. Sollten Sie insoweit noch Fragen haben, ist Ihnen die Geschäftsstelle gerne telefonisch behilflich.

Das Rechtsanwaltsverzeichnis ist ein Gesamtverzeichnis, das bei der Bundesrechtsanwaltskammer errichtet ist. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Änderungen zeigt dieses Rechtsanwaltsverzeichnis nunmehr auch etwaige Zweigstellen, Eintragungen (z.B. von der Befreiung der Kanzleipflicht in Deutschland gem. §§ 29, 29 a BRAO), Zustellungsbevollmächtigte, Abwickler oder auch Vertreter an. Ebenfalls findet sich dort die Safe-ID aller im Gesamtverzeichnis Eingetragenen, um Kontakt über das besondere elektronische Anwaltspostfach aufnehmen zu können.

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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