§ 11 Abs. 1 und 5 Satz 1 RVG; Nrn. 1000, 1003 VV RVG; §§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO
Bestrittene Ursächlichkeit der Mitwirkung am Einigungsvertrag ist ein außergebührenrechtlicher Einwand
BGH, Beschl. v. 29.4.2020 - XII ZB 536/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 290

Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht
ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.

 

Leitsatz des Gerichts 

 


Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen